Ob Leichtsinn oder Missgeschick: Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen und dem Geschädigten Schadensersatz leisten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt das so: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Ein Malheur passiert schnell: Ob Sie bei Freunden Rotwein auf dem Teppichboden verschütten, als Radfahrer aus Unachtsamkeit einen Fußgänger anfahren, eine vom Dach Ihres Hauses herabfallende Dachpfanne einen Passanten verletzt oder Ihr Hund den Briefträger beißt. Verursacher eines Schadens haften lebenslang in unbegrenzter Höhe und mit ihrem gesamten Vermögen. Das kann im schlimmsten Fall die finanzielle Existenz kosten. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den wirtschaftlichen Folgen. Für jeden Lebensbereich gibt es die passende Lösung:
Private Haftpflichtversicherung
Wenn Sie anderen Schaden zufügen, müssen Sie diesen ersetzen. Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen und Einkommen. Wenn es sein muss, ein Leben lang. Haus und Grundbesitz, Bankguthaben, das laufende Einkommen, sogar ein Lottogewinn oder eine spätere Erbschaft können herangezogen werden, um die Forderungen des Geschädigten zu befriedigen. Damit dies für Sie nicht zur persönlichen Katastrophe wird, gibt es die private Haftpflichtversicherung. Diese tritt für Sie ein und übernimmt die Kosten zur Wiedergutmachung des von Ihnen verursachten Schadens. Wenn unberechtigte oder zu hohe Schadensersatzforderungen an Sie gestellt werden, setzt der Versicherer Ihr Recht für Sie durch und wehrt die Forderungen für Sie kostenfrei ab.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Auch der freundlichste Vierbeiner kann einen schweren Unfall verursachen. Wenn es nicht beim Blechschaden bleibt, sondern auch Menschen zu Schaden kommen, wird es schnell teuer. Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für alle Schäden, die Ihr Liebling verursacht, nach Paragraf 833 BGB.
Führen Katzen oder andere zahme Haustiere wie zum Beispiel Kaninchen einen Schaden herbei, leistet Ihre private Haftpflichtversicherung. Für Schäden durch Hunde, Pferde oder Ponys zahlt sie jedoch nicht. Hier schützt Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Auch ein Freund, Verwandter oder Nachbar, der Ihr Tier gelegentlich aus Gefälligkeit beaufsichtigt, ist mitversichert. Übrigens: In einigen Bundesländern besteht sogar die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Hunde abzuschließen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Immobilienbesitzer haften für den Fall, dass ein anderer zu Schaden kommt, weil ihr Besitz nicht gefahrenfrei und verkehrssicher war. Selbst genutzte Wohnungen und Einfamilienhäuser sind über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Für vermietetes Wohneigentum brauchen Sie jedoch eine spezielle Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer. Diese leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die können zum Beispiel eintreten, weil Sie Ihre Streupflicht im Winter vernachlässigt haben und jemand vor Ihrem Haus stürzt oder weil aufgrund baulicher Mängel wie glatte Treppenstufen, lose Teppichbeläge oder schlechte Beleuchtung ein Unfall passiert.
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Ein Liter Heizöl kann eine Million Liter Wasser ungenießbar für den menschlichen Gebrauch machen. Heizöl-, Benzin- oder Dieseltanks stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Inhaber haften für Gewässerschäden nach dem Wasserhaushaltsgesetz auch ohne eigenes Verschulden. Es drohen erhebliche Schadensersatzansprüche aus Schäden an Gewässern sowie aus Rettungskosten (Maßnahmen, die einen drohenden Gewässerschaden abwenden sollen, zum Beispiel Ausheben, Abfahren oder Ausbrennen von Erdreich). Eine Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Unser Tipp: Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen. Sparen Sie also bei Ihrem Haftpflichtschutz nicht am falschen Ende und entscheiden Sie sich für ausreichende Deckungssummen (mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden). Das kostet nur wenig mehr und macht sich im Ernstfall bezahlt.
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Erstinformationen nach §15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), sowie §12 Finanzanlagen- vermittlungsverordnung (FinVermV) und §17 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Firmenname: Michael Bollen Versicherungsmakler und Finanzberatung GmbH Geschäftsführer: Michael Bollen Straße: Im Osterfeld 13 PLZ / Ort 46562 Voerde Telefon: 0 28 55 – 1 80 80 Telefax: 0 28 55 – 1 79 79 E-Mail: info@bollen-versicherungen.de Homepage: www.bollen-versicherungen.de Handelsregister: Amtsgericht Duisburg HRB 10132
Immobilienvermittlung: Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung vom 27.05.1999 mit Erweiterung vom 17.01.2001 erteilt durch den Kreis Wesel.
Zuständige Aufsichtbehörde für die Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlung: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg Telefon: 0203 – 2821-0 / Telefax: 0203 – 26533 Internet: www.ihk-niederrhein.de E-Mail: ihk@niederrhein.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler; Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung ist im Register als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-Z69K-YJCPY-99
Die Eintragung ist im Register als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Ziff.1 Abs.1 Nr.1 u. 2 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-F-120-2411-98
Die Eintragung ist im Register als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs.1 S.1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-W-120-C7F7-99
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