Ein Kraftfahrzeug gewährleistet Mobilität und ist für viele Menschen Teil der Lebensqualität. In vielen Fällen ist es sogar unerlässlich für die Ausübung des Berufes. Wenn der fahrbare Untersatz durch einen Unfall zu Schaden kommt, ist meistens schnelles Handeln gefragt. Eine Kfz-Versicherung hilft Ihnen, die finanziellen Folgen zu bewältigen und schützt Sie vor Schadensersatzforderungen von Unfallgegnern. Sie hat mehrere Bausteine:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Passiert ein Unfall, sind die Folgen gerade bei Personenschäden oft gravierend. Der Unfallverursacher könnte Schadenersatzansprüche meist nicht selbst tragen, das Opfer ginge leer aus. Deshalb ist für Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw.) eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Wer gegen diese Pflicht verstößt, macht sich strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Vollkaskoversicherung
Wenn Sie selbst einen Verkehrsunfall verursachen, ersetzt die Vollkaskoversicherung – gegebenenfalls nach Anrechnung eines Eigenanteils – grundsätzlich den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Hier sind neben den Leistungen aus der Teilkasko-Versicherung auch Schäden durch Unfall sowie durch mutwillige oder böswillige Handlungen (Vandalismus) betriebsfremder Personen versichert. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel Alkohol am Steuer) kann der Versicherer die Leistung allerdings anteilig oder sogar vollständig ablehnen.
Teilkaskoversicherung
Sie leistet bei Schäden, die am eigenen Fahrzeug (und mitversicherten Teilen) eintreten. Versichert sind zum Beispiel
Brand und Explosion
Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner Teile, Raub und Unterschlagung
unbefugter Gebrauch durch fremde Personen
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
Zusammenstoß mit Haarwild/Tieren, Marderbiss
Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung (nur unter besonderen Voraussetzungen)
Bruchschäden an der Verglasung (zum Beispiel Steinschlag)
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Die Leistung erhält – gegebenenfalls nach Abzug einer Selbstbeteiligung – der Versicherungsnehmer.
Auto-Schutzbrief
Motorschaden am Brenner oder krank auf Sizilien? Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet Ihnen der Auto-Schutzbrief verlässlichen Service sowie Kostenersatz, unter anderem für
Pannen- und Unfallhilfe
Abschleppen, Bergung und Ersatzteilversand
Arzneimittelversand und Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland
Kinderrückholung und Krankenrücktransport
Hilfe im Todesfall
Kosten für Übernachtung und Mietwagen bei Panne oder Unfall
Fahrerschutz
Der Fahrer, der einen Unfall verschuldet hat, erhält als einziger keinen Schadensersatz über die Autohaftpflichtversicherung, falls er Verletzungen davongetragen hat. Dieser Baustein schützt den berechtigten Fahrer (auch Ehepartner, Kinder, Freunde) vor den finanziellen Folgen eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls. Der Vertrag tritt auch ein bei Schäden, für die sonst niemand aufkommt, zum Beispiel, weil der Unfallgegner unbekannt oder mittellos ist.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung rundet die Palette der Kraftfahrtversicherungen ab. Sie zahlt, wenn Mitfahrer bei einem Unfall zu Schaden kommen. Dies übernimmt zwar grundsätzlich auch die Haftpflichtversicherung, allerdings nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Leistungen können als Invaliditätsleistung, Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld oder Todesfallentschädigung erfolgen.
Die Insassenunfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen, Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen sowie Abstellen des Kfz oder Anhängers. Sie leistet auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, nicht versichert oder mittellos ist. Im Pauschalsystem sind neben dem Fahrer alle berechtigten Insassen versichert – und zwar in ganz Europa und weiteren Regionen, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören (zum Beispiel Kanarische Inseln).
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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Erstinformationen nach §15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), sowie §12 Finanzanlagen- vermittlungsverordnung (FinVermV) und §17 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Firmenname: Michael Bollen Versicherungsmakler und Finanzberatung GmbH Geschäftsführer: Michael Bollen Straße: Im Osterfeld 13 PLZ / Ort 46562 Voerde Telefon: 0 28 55 – 1 80 80 Telefax: 0 28 55 – 1 79 79 E-Mail: info@bollen-versicherungen.de Homepage: www.bollen-versicherungen.de Handelsregister: Amtsgericht Duisburg HRB 10132
Immobilienvermittlung: Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung vom 27.05.1999 mit Erweiterung vom 17.01.2001 erteilt durch den Kreis Wesel.
Zuständige Aufsichtbehörde für die Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlung: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg Telefon: 0203 – 2821-0 / Telefax: 0203 – 26533 Internet: www.ihk-niederrhein.de E-Mail: ihk@niederrhein.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler; Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung ist im Register als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-Z69K-YJCPY-99
Die Eintragung ist im Register als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Ziff.1 Abs.1 Nr.1 u. 2 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-F-120-2411-98
Die Eintragung ist im Register als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs.1 S.1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-W-120-C7F7-99
Registrierung bei: Deutscher Industrie- und Handleskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Tel: 030 – 2 03 08-0 www.vermittlerregister.org
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden: Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
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Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungs-Ombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Ombudsmann für Investmentfonds Unter den Linden 42, 10117 Berlin
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