Das Versprechen vom risikolosen Bauen wird oft gegeben, aber nur selten gehalten. Bereits während der Bauphase können extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus oder ganz einfach Ungeschicklichkeit empfindliche Schäden an Ihrem Rohbau verursachen. Nicht nur der Zeitplan gerät in Verzug, sondern es entstehen auch erhebliche Mehrkosten. Davor können Sie sich mit einem Versicherungspaket für Bauherren schützen. Das leistet auch, wenn in der Bauphase Beschädigungen an Baustoffen auftreten, Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen oder der Rohbau abbrennt. Wichtig: Das Paket muss bereits vor Baubeginn abgeschlossen werden. Es besteht aus diesen Bausteinen:
Bauleistungsversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhersehbare Schäden, zum Beispiel aufgrund ungewöhnlicher Witterungseinflüsse, mutwilliger und vorsätzlicher Beschädigung von Baustoffen und Bauteilen durch Unbekannte oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern. So ist Ihr Bauvorhaben bereits vom ersten Spatenstich an geschützt.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, zum Beispiel durch Baugruben oder ungesichertes Baumaterial. Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Sie haften grundsätzlich ab Baubeginn für alle Schäden, die Dritte im Zusammenhang mit dem Bauobjekt erleiden. Wird zum Beispiel ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein PKW demoliert oder fällt ein Kind in die schlecht ausgeleuchtete Baugrube, muss der Bauherr für den Schaden aufkommen. Ansprüche Dritter können Ihre wirtschaftliche Existenz (und damit auch das Bauvorhaben) in höchstem Maß gefährden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie zuverlässig vor Schadensersatzansprüchen.
Feuer-Rohbau-Versicherung
Die Feuer-Rohbau-Versicherung bietet Schutz für den Fall, dass Ihre Immobilie vor Fertigstellung durch Brand, Blitzschlag oder Explosion beschädigt oder zerstört wird. Da eine Wohngebäudeversicherung in der Regel die Feuerversicherung für den Rohbau einschließt, empfiehlt es sich, sie bereits bei Baubeginn abzuschließen.
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Erstinformationen nach §15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), sowie §12 Finanzanlagen- vermittlungsverordnung (FinVermV) und §17 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Firmenname: Michael Bollen Versicherungsmakler und Finanzberatung GmbH Geschäftsführer: Michael Bollen Straße: Im Osterfeld 13 PLZ / Ort 46562 Voerde Telefon: 0 28 55 – 1 80 80 Telefax: 0 28 55 – 1 79 79 E-Mail: info@bollen-versicherungen.de Homepage: www.bollen-versicherungen.de Handelsregister: Amtsgericht Duisburg HRB 10132
Immobilienvermittlung: Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung vom 27.05.1999 mit Erweiterung vom 17.01.2001 erteilt durch den Kreis Wesel.
Zuständige Aufsichtbehörde für die Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlung: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg Telefon: 0203 – 2821-0 / Telefax: 0203 – 26533 Internet: www.ihk-niederrhein.de E-Mail: ihk@niederrhein.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler; Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung ist im Register als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-Z69K-YJCPY-99
Die Eintragung ist im Register als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Ziff.1 Abs.1 Nr.1 u. 2 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-F-120-2411-98
Die Eintragung ist im Register als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs.1 S.1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-W-120-C7F7-99
Registrierung bei: Deutscher Industrie- und Handleskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Tel: 030 – 2 03 08-0 www.vermittlerregister.org
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden: Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. Daher wird dem Mandanten kein Beratungs-, Vermittlungs-, Betreuungs- oder sonstiges Honorar in Rechnung gestellt.
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungs-Ombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Ombudsmann für Investmentfonds Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Die beruflichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepages www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beteiligungen: Es bestehen keine Beteiligungen von Versicherungsgesellschaften am o.g. Maklerunternehmen und der Makler ist auch weder direkt noch indirekt mit mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt.