Gesetzlich Rentenversicherte müssen sich in Zukunft auf weitere Rentenkürzungen einstellen, die Versorgungslücke wird größer. Deshalb gewinnt die betriebliche Altersvorsorge weiter an Bedeutung. Sie ergänzt die Leistungen aus gesetzlicher Rentenversicherung und privater Eigenvorsorge.
Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf „Entgeltumwandlung“. Sie können einen Teil ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln und so die steuerlichen Vorteile der bAV für sich nutzen. Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern darüber hinaus betriebliche Vorsorge auch als attraktive freiwillige Arbeitgeberleistung an. Damit werden Beschäftigte zusätzlich motiviert und die Bindung an das Unternehmen steigt.
Gestaltungen der betrieblichen Altersversorgung
Für eine bAV gibt es in Deutschland fünf verschiedene Gestaltungen ("Durchführungswege"):
Direktversicherung
Unterstützungskasse
Pensionskasse
Pensionsfonds
Pensionszusage
Grundsätzlich können Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder beide gemeinsam eine bAV finanzieren. Bei der arbeitnehmerfinanzierten Vorsorge verzichtet der Beschäftigte auf einen Teil seines Bruttoeinkommens und erhält als Gegenleistung einen Anspruch auf Altersversorgung. Durch den Gehaltsverzicht sinkt die Steuerlast und Sozialabgaben fallen auf den Beitrag nicht an. Über diesen Weg beteiligt sich der Staat im Rahmen von Höchstbeiträgen direkt am Aufbau der Versorgung.
Wir informieren Sie gerne zu den Details. Dazu ermitteln wir die mögliche Steuer- und Sozialversicherungsersparnis und beraten Sie, wie Sie Ihren Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung bestmöglich umsetzen.
Unser Tipp: Die bAV ist für Arbeitnehmer ein unverzichtbarer Teil ihrer Zukunftssicherung.
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Erstinformationen nach §15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), sowie §12 Finanzanlagen- vermittlungsverordnung (FinVermV) und §17 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Firmenname: Michael Bollen Versicherungsmakler und Finanzberatung GmbH Geschäftsführer: Michael Bollen Straße: Im Osterfeld 13 PLZ / Ort 46562 Voerde Telefon: 0 28 55 – 1 80 80 Telefax: 0 28 55 – 1 79 79 E-Mail: info@bollen-versicherungen.de Homepage: www.bollen-versicherungen.de Handelsregister: Amtsgericht Duisburg HRB 10132
Immobilienvermittlung: Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung vom 27.05.1999 mit Erweiterung vom 17.01.2001 erteilt durch den Kreis Wesel.
Zuständige Aufsichtbehörde für die Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlung: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg Telefon: 0203 – 2821-0 / Telefax: 0203 – 26533 Internet: www.ihk-niederrhein.de E-Mail: ihk@niederrhein.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler; Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung ist im Register als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-Z69K-YJCPY-99
Die Eintragung ist im Register als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Ziff.1 Abs.1 Nr.1 u. 2 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-F-120-2411-98
Die Eintragung ist im Register als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs.1 S.1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-W-120-C7F7-99
Registrierung bei: Deutscher Industrie- und Handleskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Tel: 030 – 2 03 08-0 www.vermittlerregister.org
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden: Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. Daher wird dem Mandanten kein Beratungs-, Vermittlungs-, Betreuungs- oder sonstiges Honorar in Rechnung gestellt.
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungs-Ombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Ombudsmann für Investmentfonds Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Die beruflichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepages www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beteiligungen: Es bestehen keine Beteiligungen von Versicherungsgesellschaften am o.g. Maklerunternehmen und der Makler ist auch weder direkt noch indirekt mit mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt.