Sie ist die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und hat eine Tradition von mehr als 160 Jahren. Bei der Unterstützungskasse (kurz: U-Kasse) handelt es sich um eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird.
Überbetriebliche U-Kassen stehen Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Branche offen. Der Arbeitgeber tritt der Unterstützungskasse als Trägerunternehmen bei. Er erteilt dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Leistungen werden auf der Basis eines Leistungsplans erbracht.
Zur Finanzierung zahlt die Unterstützungskasse die Zuwendungen des Arbeitgebers als Beiträge in eine sogenannte Rückdeckungsversicherung ein. Die Rückdeckungsversicherung dient der Kapitalanlage und sichert Risiken wie zum Beispiel den Todesfall ab. Die Finanzmittel werden vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert. Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind für den Arbeitgeber Betriebsausgaben. Beim Arbeitnehmer fallen während seiner aktiven Zeit keine Steuern auf die Beiträge an. Erst die späteren Leistungen müssen versteuert werden.
Die wesentlichen Besonderheiten der U-Kasse sind:
Steuerfreie Einzahlung in nahezu unbegrenzter Höhe
Gleichbleibende oder steigende jährliche Beiträge
Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge für Arbeitnehmer bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze; arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind unbegrenzt sozialversicherungsfrei
Auslagerung der Versorgungsrisiken ohne Auswirkungen auf die Steuerbilanz
Gesetzlicher Anspruch auf Leistungen, aber Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
Beiträge zum Pensionssicherungsverein (PSVaG)
Volle Versteuerung im Alter, jedoch unter Anrechnung von Freibeträgen
Dieser Durchführungsweg eignet sich insbesondere für Mitarbeiter, die andere Durchführungswege bereits ausgeschöpft haben. Beiträge zur Unterstützungskasse sind grundsätzlich in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Steuerliche Einschränkungen wie Angemessenheit und Probezeit müssen jedoch beachtet werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich beraten, welcher Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung Ihnen die größten Vorteile bietet.
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Erstinformationen nach §15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), sowie §12 Finanzanlagen- vermittlungsverordnung (FinVermV) und §17 Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)
Firmenname: Michael Bollen Versicherungsmakler und Finanzberatung GmbH Geschäftsführer: Michael Bollen Straße: Im Osterfeld 13 PLZ / Ort 46562 Voerde Telefon: 0 28 55 – 1 80 80 Telefax: 0 28 55 – 1 79 79 E-Mail: info@bollen-versicherungen.de Homepage: www.bollen-versicherungen.de Handelsregister: Amtsgericht Duisburg HRB 10132
Immobilienvermittlung: Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung vom 27.05.1999 mit Erweiterung vom 17.01.2001 erteilt durch den Kreis Wesel.
Zuständige Aufsichtbehörde für die Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittlung: Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve zu Duisburg Mercatorstraße 22-24, 47051 Duisburg Telefon: 0203 – 2821-0 / Telefax: 0203 – 26533 Internet: www.ihk-niederrhein.de E-Mail: ihk@niederrhein.ihk.de
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliardarlehensvermittler; Bundesrepublik Deutschland
Die Eintragung ist im Register als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-Z69K-YJCPY-99
Die Eintragung ist im Register als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Ziff.1 Abs.1 Nr.1 u. 2 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-F-120-2411-98
Die Eintragung ist im Register als Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs.1 S.1 der Gewerbeordnung erfolgt und wie folgt überprüfbar: Registrierungsnummer: D-W-120-C7F7-99
Registrierung bei: Deutscher Industrie- und Handleskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Tel: 030 – 2 03 08-0 www.vermittlerregister.org
Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen Vermittlungs- oder Beratungsleistungen angeboten werden: Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. Daher wird dem Mandanten kein Beratungs-, Vermittlungs-, Betreuungs- oder sonstiges Honorar in Rechnung gestellt.
Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung: Versicherungs-Ombudsmann e.V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Ombudsmann für Investmentfonds Unter den Linden 42, 10117 Berlin
Die beruflichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepages www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beteiligungen: Es bestehen keine Beteiligungen von Versicherungsgesellschaften am o.g. Maklerunternehmen und der Makler ist auch weder direkt noch indirekt mit mehr als zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens beteiligt.